Die Grundsteuerreform im Fokus: Erste Urteile und die Frage ob ein Einspruch erfolg hat

Dezember 30, 2023
Autor: Heinzman Steuerberatung

Die Grundsteuerreform war eines der bestimmenden steuerlichen Themen in 2023. Insbesondere die Frage ob man gegen die Steuerbescheide Einspruch einlegen sollte und soll. Auch die neusten Urteile der Finanzgerichte machen eine Beurteilung nicht leichter. In diesem Blogbeitrag erfahren ob es sich lohnt Einspruch einzulegen.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform in Deutschland wurde notwendig, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen und das bestehende System zu modernisieren. Mit dem neuen Gesetz(en) sollen nicht nur die Bewertungsgrundlagen für Grundstücke und Immobilien zeitgemäßer gestaltet, sondern auch mehr Gerechtigkeit und Transparenz geschaffen werden.

Neue Bewertungsgrundlagen

Die Reform basiert auf dem sogenannten "Einheitswert" als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland auf Grundlage neuer Parameter, darunter Bodenrichtwerte und Wohnflächen, berechnet. Diese Änderungen können die Höhe Ihrer Grundsteuer beeinflussen.

1. Warum erteilen viele Verbände und Steuerberater den Rat Einspruch einzulegen?

Wie bereits bei der Erbschaftssteuer wurde das Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt. Dazu kamen die unterschiedlichen Ansichten der einzelnen Bundesländer, die letzlich zu der Öffnungsklausel und der damit teilweise abweichenden Regelungen in manchen Bundesländern (wie auch Baden-Württemberg). Im Vorfeld der Gesetzesverabschiedungen hatten schon Verfassungs- und Steuerrechtler bedenken was das neue Gesetz angeht. Die folgenden Punkte sind als kritisch anzusehen und führen zu einer ungerechten, verfassungswidrigen Besteuerung:

  • Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist nicht transparent und bilden nicht individuelle Besonderheiten ab.
  • Die fiktiven Mieten werden aufgrund eines Durchschnittswertes gebildet und beachten auch hier nicht die individuellen Begebenheiten.
  • Es gibt nicht wie bei der Erbschaftssteuer die Möglichkeit mit einem Gutachten einen geringeren Wert nachzuweisen.
  • Die tatsächliche Steuerbelastung ist bei der Erstellung der Erklärungen noch nicht klar, bzw. wird erst in der Zukunft (wahrscheinlich Ende 2024) bekannt sein.

Aus diesen Gründen sollte man daher Einspruch einlegen. Aber bringt das was?

2. Warum sollte man keinen Einspruch einlegen?

Der Einspruch bewirkt eine erneute Prüfung des Sachverhalts unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Gesetzeslage bzw. der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes oder Bundesverfassungsgericht. Bis dahin könnte aber das Jahr 2025 sein und die Grundsteuer auf Basis der aktuellen Bescheide eingefordert sein.
Desweiteren müssen die Urteile bzw. das Gesetz auch auf den eigenen Fall anwendbar sein, was oft nicht der Fall sein wird.
Sollte das Grundsteuergesetz tatsächlich verfassungswidrig sein kommt es nicht automatisch zu einer Änderung. Die Grundsteuer ist eine wichtige, sogar lebensnotwendige Einnahme der Gemeinden. Daher wird ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zwar die nicht Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes feststellen aber gleichzeitig den Auftrag an die aktuelle Regierung zur Neuregeleung geben. Dies ist die gängige Praxis und wurde immer in jüngsten Vergangenheit so angewendet (siehe Erbschaftsteuergesetz).

3. Wie lege ich Einspruch ein

Der Einspruch sollte schriftlich und detailliert begründet werden und bei der örtlichen Steuerbehörde eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung beträgt einen Monat nach dem die Steuerbescheide zugegangen sind.

Fazit

Die Frage ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich nur in Kenntnis ihres Falles entscheiden. Schaden tut ein Einspruch nicht, weil er nur Zeit kostet aber kein Geld. Wem auch die Zeit zu kostbar ist, kann mich gerne ansprechen.
Die Erfolgsaussichten auf eine Änderung des Grundsteuergesetzes sind gering und sollten die Gemeinden nicht durchdrehen, könnte es bei den meisten auch zu nur geringen Veränderungen der steuerlichen Belastung führen. Zumal die meisten Gemeinden bereits in 2022 und 2023 an der Grundsteuerschraube gedreht haben.

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